Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Sienel & Würzl FlexKap
Hauptstrasse 50, 2020 Magersdorf, Österreich
Tel: 0680/4406248
Telefon: +43 680 4406248
E-Mail: office@co-captain.at
§ 1 Vertragspartner und Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen der Sienel & Würzl FlexKap (Firma, Anschrift in Wien; im Folgenden „Anbieter“) und dem jeweiligen Kunden (Auftraggeber), soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Der Anbieter erbringt Dienstleistungen zur Entwicklung, Bereitstellung und Wartung digitaler KI-Agenten (z.B. Telefon- und E-Mail-Agenten, CRM-Automatisierungen, Prozessoptimierungen, Workflows mit n8n etc.) im DACH-Raum (inkl. Deutschland, Schweiz, London, EU). Abweichende Bedingungen des Kunden werden zurückgewiesen, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde diese AGB an.
§ 2 Leistungsbeschreibung
Der Anbieter entwickelt und betreibt für den Kunden individuell konfigurierte KI-Agenten gemäß den vertraglich vereinbarten Spezifikationen. Dies umfasst insbesondere:
- Erstellung und Einrichtung von KI-gesteuerten Agenten (z.B. Chatbots, Sprachassistenz-Systeme, CRM-Workflows) auf Basis aktueller KI-Technologien und -Plattformen (bspw. n8n, Make.com, Azure Cloud, CRM-Systeme, etc.).
- Bereitstellung der Agenten zur Nutzung durch den Kunden im eigenen Namen: Die KI-Agenten interagieren im Kundenkontext, die Kommunikation erfolgt unter dem Branding bzw. im Namen des Kunden, während der Anbieter die technische Infrastruktur stellt.
- Wartung und Weiterentwicklung der KI-Agenten: Der Anbieter aktualisiert, optimiert und behebt Fehler in der Software, damit die Agenten funktionsfähig und sicher bleiben.
- Nutzung Dritter Systeme: Der Anbieter kann (Open-Source-)Bibliotheken und Cloud-Dienste (z.B. Azure Services, n8n-Workflows) einsetzen. Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls für Änderungen oder Ausfälle solcher Fremdsysteme.
Die erbrachten Leistungen entsprechen dem jeweils aktuellen Stand der Technik. Der Anbieter ist bemüht, die vereinbarten Funktionen bereitzustellen, übernimmt jedoch keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit oder den Erfolg der KI-Agenten (siehe auch § 9). Soweit vertraglich nichts anderes geregelt ist, bleibt der zugrundeliegende Quellcode und sämtliche Urheberrechte beim Anbieter. Auf Wunsch des Kunden kann der Anbieter den Quellcode gegen gesondert vereinbarte Vergütung übertragen, z.B. im Rahmen eines separaten Lizenz- oder Kaufvertrags.
§ 3 Nutzungsrechte und Urheberrecht
Der Anbieter räumt dem Kunden an den entwickelten KI-Agenten ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, das auf die vertraglich vereinbarte Nutzung im eigenen Geschäftsbetrieb beschränkt ist. Der Kunde darf den gelieferten Softwareobjektcode nur in der vereinbarten Form verwenden (z.B. Installation, Ausführung, Kopie zu Sicherungszwecken). Eine Weitergabe an Dritte, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Verwertung ist untersagt. Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung gilt: Wird keine abweichende Nutzungsregelung getroffen, überträgt das Gesetz nur die zur Nutzung unbedingt erforderlichen Rechte – regelmäßig nur ein einfaches Nutzungsrecht. Das ausschließliche (exklusive) Nutzungsrecht verbleibt beim Anbieter, sodass dieser die Software selbst weiterhin nutzen oder anderen Kunden zur Verfügung stellen kann.
Alle Urheber- und sonstigen Schutzrechte an der Software (Quell- und Objektcode, Dokumentation, Modelle etc.) verbleiben beim Anbieter bzw. seinen Lizenzgebern. Soweit der Kunde im Rahmen des Vertrags Inhalte (bspw. Daten, Texte, Bilder) bereitstellt, gewährt der Kunde dem Anbieter das hierfür erforderliche Nutzungsrecht zwecks Verarbeitung (§ 7).
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen, soweit vertraglich vereinbart:
- Entwicklungskosten: Einmalige Pauschalen oder Stundensätze für Konzeption und Erstellung der KI-Agenten.
- Laufende Wartungsgebühr (Wartungsmiete): Regelmäßige, wiederkehrende Zahlung für Betrieb, Hosting, Updates und Support.
- Optionaler Erwerb des Quellcodes: Einmaliger Kaufpreis für die Überlassung des Quellcodes, wenn vereinbart.
Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Nach Rechnungsstellung ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen netto zu zahlen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, treten die gesetzlichen Verzugsfolgen ein. Es gelten Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz[3]. Darüber hinaus kann der Anbieter eine Mahnpauschale von 40 EUR gemäß § 288 BGB (Anpassung) geltend machen[4]. Einer Mahnung bedarf es im geschäftlichen Verkehr nicht; der Verzug tritt spätestens mit Ablauf des Zahlungsziels automatisch ein. Bei dauerhafter Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung kann der Anbieter sämtliche Leistungen einstellen und den Vertrag kündigen.
§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung
Die vertraglich vereinbarte Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate ab Beginn der Leistungserbringung (z.B. Abnahme oder Inbetriebnahme). Der Vertrag verlängert sich danach automatisch jeweils um weitere 12 Monate, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der laufenden Vertragsperiode schriftlich gekündigt wird. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (z.B. bei anhaltender Zahlungsunfähigkeit einer Partei). Kündigungen bedürfen der Textform (Schriftform per Brief oder elektronisch) und sind an die letzte bekannte Adresse der jeweils anderen Partei zu richten. Nach Wirksamwerden der Kündigung erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des Kunden an den KI-Agenten (sofern keine anderweitige Überlassung vereinbart wurde).
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter bei der Durchführung des Vertrags angemessen zu unterstützen. Er hat insbesondere:
- Bereitstellung aller erforderlichen Zugänge, Daten und Systeminformationen (z.B. CRM-Zugangsdaten, IT-Infrastruktur-Informationen, Schnittstellendokumentationen), damit der Anbieter die KI-Agenten integrieren und betreiben kann.
- Kooperation: Mitarbeit seiner Mitarbeiter oder beauftragter Dritter, insbesondere während Projektphasen (z.B. Bereitstellung von Testdaten, Feedback bei Abnahmen, Anwenderschulungen).
- Sicherstellung der Erlaubnis zur Datenverwendung: Der Kunde versichert, dass er zur Nutzung aller in das System eingegebenen Daten (inkl. personenbezogener Daten) berechtigt ist und erforderliche Zustimmungen eingeholt hat.
- Sorgfaltspflicht: Der Kunde hat auf seine Systeme (Netzwerk, Hardware) zu achten, über die der Zugriff auf die KI-Agenten erfolgt, und Sicherheitssoftware/Backups aktuell zu halten.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen dem Anbieter dadurch Mehraufwand oder Schäden, ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Termine verlängern sich entsprechend der Mitwirkungslage.
§ 7 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Beide Parteien verpflichten sich, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundes-Datenschutzgesetzes (DSG) einzuhalten. Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z.B. Kundendaten, Kontaktdaten von Anrufern), gilt Folgendes:
- Auftragsverarbeitung: Der Anbieter verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden. Ein gesonderter Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO wird zwischen den Parteien geschlossen. Nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO ist ein AVV zwingend erforderlich, wenn ein Dienstleister (Auftragsverarbeiter) personenbezogene Daten für den Kunden verarbeitet.
- TOM: Der Anbieter trifft technisch-organisatorische Maßnahmen (z.B. Verschlüsselung, Zugangsschutz), um ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten sicherzustellen.
- Drittlandtransfer: Der Anbieter wird personenbezogene Daten grundsätzlich nur innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EU/EWR) verarbeiten. Sollen Daten in Drittländer (außerhalb EU/EWR) übermittelt werden, stellt der Anbieter sicher, dass ein dem EU-Niveau vergleichbares Schutzniveau besteht. Dies kann durch einen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission oder geeignete Garantien geschehen – insbesondere durch die Verwendung der von der EU-Kommission verabschiedeten Standardvertragsklauseln (SCC). Ohne derartige Garantien erfolgt keine Übermittlung in datenschutzrechtlich unsichere Drittstaaten.
- Haftung für Datenschutz: Sollte es zu Datenschutzverletzungen kommen, gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Der Anbieter haftet im Rahmen der bestehenden Beschränkungen nur für sein Verschulden. Die Parteien informieren einander umgehend über Datenschutzvorfälle und unterstützen sich bei Untersuchungen.
§ 8 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhaltenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten alle technischen, geschäftlichen oder betrieblichen Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder aufgrund ihrer Beschaffenheit als Geschäftsgeheimnisse anzusehen sind (z.B. Quellcode, technische Spezifikationen, Kundenlisten, Preiskalkulationen). Vertrauliche Informationen dürfen nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verwendet und nur Mitarbeitern bzw. Erfüllungsgehilfen zugänglich gemacht werden, die sie zur Vertragserfüllung kennen müssen.
Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Informationen, die ohne Verletzung dieses Vertrags allgemein bekannt wurden oder die unabhängig und ohne Verstoß gegen Vertraulichkeitspflichten entwickelt wurden. Jede Partei trifft angemessene Maßnahmen, um vertrauliche Informationen vor unbefugter Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung zu schützen.
§ 9 Haftung
Die Haftung des Anbieters ist – soweit rechtlich zulässig – wie folgt beschränkt:
- Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit: Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz sowie grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten. Ein weitergehender Ausschluss oder eine Begrenzung in diesem Fall wäre unwirksam.
- Leichte Fahrlässigkeit: Für einfache (leichte) Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird, und dann nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
- Indirekte Schäden: Jegliche Haftung für indirekte Schäden, mittelbare Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Sonstige Ansprüche: Weitergehende gesetzliche Haftung (z.B. aus Produkthaftungsrecht) bleibt unberührt.
Insgesamt ist die Haftung des Anbieters gegen Zahlung des vertraglich vereinbarten Entgelts begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden pro Schadensfall. Soweit eine Haftung ausgeschlossen ist, besteht für die geschädigte Partei kein Anspruch auf Schadensersatz.
§ 10 Schlussbestimmungen
Auf den Vertrag zwischen den Parteien findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Die Bestimmungen der UN-Kaufrechtskonvention (CISG) werden ausdrücklich ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters (Wien, Österreich).
Nebenabreden bestehen nicht; Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags und dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden sind ungültig. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.