Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Sienel & Würzl FlexKap · Hauptstraße 50, 2020 Magersdorf, Österreich
Tel: +43 680 4406248 · E-Mail: office@co-captain.at
Stand: Mai 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Sienel & Würzl FlexKap (im Folgenden „Anbieter“) und dem jeweiligen Kunden (Auftraggeber) im Bereich der Entwicklung, Bereitstellung, Automatisierung und Wartung digitaler KI-Lösungen. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde diese AGB vollumfänglich an.

§ 1 Vertragspartner und Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Sienel & Würzl FlexKap (im Folgenden „Anbieter“) und deren Kunden (im Folgenden „Kunde“), soweit nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart wurde. Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer gemäß § 1 UGB.

1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich zurückgewiesen, auch wenn der Anbieter diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Spätestens mit Inanspruchnahme der Leistung gelten diese AGB als anerkannt.

1.3 Verträge kommen ausschließlich durch schriftliche Annahme des Angebots (Auftragsbestätigung) durch den Anbieter zustande. Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.

1.4 Der Anbieter erbringt Dienstleistungen zur Entwicklung, Bereitstellung, Automatisierung und Wartung digitaler KI-Lösungen (z.B. KI-Agenten, E-Mail-Agenten, CRM-Automatisierungen, Voice Agents, Workflow-Automatisierungen, Prozessoptimierungen, individuelle Softwarelösungen) im DACH-Raum und darüber hinaus.

§ 2 Leistungsbeschreibung und Leistungsumfang

2.1 Der Anbieter entwickelt und betreibt für den Kunden digitale Lösungen gemäß den vertraglich vereinbarten Spezifikationen. Dies umfasst insbesondere:

  • Erstellung, Einrichtung und Integration von KI-gesteuerten Agenten (Chatbots, Sprachassistenzsysteme, CRM-Workflows, E-Mail-Automatisierungen) auf Basis aktueller Technologien und Plattformen (z.B. n8n, Supabase, Vercel, OpenAI, Anthropic, Azure, VAPI u.a.).
  • Bereitstellung der Agenten zur Nutzung durch den Kunden; die Kommunikation erfolgt unter dem Branding des Kunden, während der Anbieter die technische Infrastruktur stellt.
  • Wartung, Aktualisierung und Optimierung der Lösungen im Rahmen eines gesondert vereinbarten Wartungsvertrages.
  • Nutzung von Open-Source-Bibliotheken und Cloud-Diensten Dritter; die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Änderungen oder Ausfälle solcher Fremdsysteme.

2.2 Maßgeblich für den geschuldeten Leistungsumfang ist ausschließlich die schriftliche Leistungsbeschreibung (Pflichtenheft, Angebot). Mündliche Nebenabreden, mündliche Änderungswünsche und mündliche Zusagen sind nicht bindend und begründen keine Leistungspflicht des Anbieters.

2.3 Der Anbieter entwickelt keine eigenen KI-Modelle, sondern integriert Technologien Dritter. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Anbieter auf Funktionalität, Verfügbarkeit und Lizenzbedingungen dieser Drittanbieter keinen Einfluss hat.

2.4 Alle Urheber- und sonstigen Schutzrechte an der Software (Quell- und Objektcode, Dokumentation, Konzepte, Methoden, Tools) verbleiben beim Anbieter, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart wurde.

§ 3 Korrekturzyklen und Änderungsmanagement (Change Request)

3.1 Im vertraglich vereinbarten Preis sind maximal zwei (2) Korrekturzyklen inkludiert. Ein Korrekturzyklus ist definiert als eine zusammengefasste, schriftliche Rückmeldung des Kunden zu einem abgelieferten Meilenstein, eingereicht innerhalb der vereinbarten Feedback-Frist.

3.2 Jeder weitere Korrekturzyklus über die inkludierten zwei (2) hinaus wird nach dem geltenden Stundensatz (derzeit EUR 150,00 netto/Stunde) gesondert verrechnet. Der Anbieter ist berechtigt, vor Beginn weiterer Korrekturarbeiten eine schriftliche Auftragserteilung und ggf. eine Vorauszahlung zu verlangen.

3.3 Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs (Change Requests) sind ausschließlich schriftlich zu beantragen. Der Anbieter erstellt innerhalb von 3 Werktagen ein Angebot. Änderungen werden erst nach schriftlicher Annahme durch den Kunden umgesetzt. Mündliche Änderungswünsche begründen keine Umsetzungspflicht.

3.4 Dem Anbieter entstandener Mehraufwand durch unklare, widersprüchliche oder nachträglich geänderte Anforderungen des Kunden wird nach tatsächlichem Aufwand zum geltenden Stundensatz zusätzlich verrechnet.

§ 4 Feedback-Fristen und automatische Abnahme

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, abgelieferte Leistungen innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Übergabe schriftlich auf Mängel zu prüfen und etwaige Beanstandungen schriftlich mitzuteilen. Mündliche Beanstandungen sind nicht bindend.

4.2 Gibt der Kunde innerhalb dieser Frist keine schriftliche Rückmeldung, gilt die Leistung als vollständig abgenommen (automatische Abnahme). Nachträgliche Beanstandungen sind in diesem Fall ausgeschlossen.

4.3 Wird der Anbieter nach einer Unterbrechung von mehr als vier (4) Wochen vom Kunden reaktiviert (z.B. nach ausbleibender Rückmeldung, verzögerter Bereitstellung von Zugängen oder Daten durch den Kunden), ist eine Wiederanlaufpauschale von EUR 500,00 netto fällig. Diese deckt die Einarbeitung, Kontextwiederherstellung und Projektkoordination ab.

4.4 Feedback nach Ablauf der Frist gemäß Punkt 4.1 gilt als neuer Korrekturzyklus und wird entsprechend § 3 verrechnet.

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

5.1 Sämtliche Preisangaben verstehen sich in Euro netto, exklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie exklusive etwaiger Barauslagen, Reisekosten und Drittanbieter-Gebühren.

5.2 Die Vergütung setzt sich zusammen aus:

  • Einmalige Entwicklungspauschale oder Stundensätze für Konzeption und Umsetzung.
  • Monatliche Wartungsgebühr (Retainer) für Betrieb, Hosting, Updates und Support, sofern vereinbart.
  • Gesonderte Vergütung für Change Requests, zusätzliche Korrekturzyklen und Sonderleistungen.

5.3 Zahlungsplan: Sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders geregelt, gilt folgendes Schema:

  • 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung — der Projektstart erfolgt ausschließlich nach vollständigem Eingang der Anzahlung.
  • 50 % Restzahlung bei Abnahme oder spätestens dreißig (30) Tage nach Übergabe des finalen Ergebnisses, unabhängig davon, ob eine formelle Abnahme durch den Kunden erteilt wurde.

5.4 Monatliche Wartungsgebühren (Retainer) sind jeweils zum Ersten des Monats im Voraus fällig. Bei ausbleibender Zahlung ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Plattform nach einer Mahnfrist von sieben (7) Tagen ohne weitere Ankündigung zu sperren. Die Zahlungspflicht des Kunden besteht während der Sperrung fort.

5.5 Rechnungen sind binnen vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug treten die gesetzlichen Verzugsfolgen ein. Es gelten Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Mahnpauschale von EUR 40,00 je Mahnstufe.

5.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen behaupteter Mängel oder Gegenforderungen zurückzubehalten oder aufzurechnen, es sei denn, die Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt oder vom Anbieter schriftlich anerkannt.

5.7 Preisänderungen aufgrund von Indexanpassungen (VPI 2020) oder Preiserhöhungen von Drittanbietern (z.B. API-Kosten, Hosting-Kosten) bleiben ausdrücklich vorbehalten und werden dem Kunden mit einem Vorlauf von dreißig (30) Tagen angekündigt.

§ 6 Vertragslaufzeit, Kündigung und Zugangsdeaktivierung

6.1 Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung und vollständiger Bezahlung.

6.2 Laufende Wartungs- und Serviceverträge haben eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten ab Inbetriebnahme. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängern sich diese automatisch um weitere zwölf (12) Monate, sofern sie nicht von einer Partei mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zum Ende der laufenden Vertragsperiode schriftlich gekündigt werden.

6.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Zahlungsverzug des Kunden von mehr als dreißig (30) Tagen trotz Mahnung.
  • Anhaltender Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Kunden.
  • Dauerhafter Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einer Partei.

6.4 Im Falle der Vertragsbeendigung erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des Kunden an den vom Anbieter entwickelten Lösungen. Der Anbieter ist berechtigt, alle Zugänge mit sofortiger Wirkung zu deaktivieren.

6.5 Bei Zahlungsverzug oder Kündigung durch den Kunden vor Ende der Mindestlaufzeit ist der Anbieter berechtigt, die ausstehenden Monatspauschalen für den Rest der Mindestlaufzeit als Schadenersatz in Rechnung zu stellen.

6.6 Daten des Kunden werden nach Vertragsende auf Anfrage herausgegeben. Ohne ausdrückliche Anfrage werden Daten nach dreißig (30) Tagen ab Vertragsende unwiederbringlich gelöscht.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter angemessen und zeitgerecht zu unterstützen. Dies umfasst insbesondere:

  • Rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Zugänge, Daten, Systeminformationen und Ansprechpartner.
  • Aktive Mitarbeit bei Abnahmen, Tests und Feedback-Runden innerhalb der vereinbarten Fristen.
  • Sicherstellung, dass bereitgestellte Daten und Inhalte rechtmäßig genutzt werden dürfen.
  • Aktuellhaltung von Sicherheitssoftware, Passwörtern und Zugangsberechtigungen auf eigenen Systemen.

7.2 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Daraus entstehender Mehraufwand wird nach tatsächlichem Aufwand zum geltenden Stundensatz zusätzlich verrechnet. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden entstehen.

7.3 Eigenmächtige Eingriffe des Kunden oder von ihm beauftragter Dritter in die vom Anbieter entwickelten Lösungen führen zum Erlöschen sämtlicher Gewährleistungsansprüche und können zusätzliche Kosten verursachen, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

§ 8 Abnahme, Mängelrüge und Gewährleistung

8.1 Der Kunde ist verpflichtet, abgelieferte Leistungen innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Übergabe zu prüfen und schriftlich zu rügen. Unterbleibt eine fristgerechte schriftliche Rüge, gilt die Leistung als abgenommen (automatische Abnahme gemäß § 4).

8.2 Bei berechtigter und fristgerechter schriftlicher Mängelrüge ist der Anbieter nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Preisminderung und Vertragsauflösung sind ausgeschlossen, sofern Nachbesserung möglich und zumutbar ist.

8.3 Gewährleistungsansprüche verjähren binnen zwölf (12) Monaten ab Abnahme. Für Drittanbieterdienste (LLM-Modelle, APIs, Cloud-Dienste) übernimmt der Anbieter keinerlei Gewährleistung.

8.4 Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Lösungen, soweit Unterbrechungen auf Drittanbietern, Netzwerkausfällen oder höherer Gewalt beruhen.

§ 9 Drittanbieter, Lizenzen und Subunternehmer

9.1 Für Lizenzen von Drittanbietern (z.B. OpenAI, Anthropic, Supabase, VAPI, n8n, Azure) schließt der Kunde selbständig Verträge mit den jeweiligen Anbietern ab. Der Anbieter übernimmt keinerlei Gewähr für den Bestand, Umfang oder Änderungen dieser Lizenzverhältnisse.

9.2 Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungspflichten Subunternehmer einzusetzen, ohne dass es hierfür der Zustimmung des Kunden bedarf. Der Anbieter haftet für das Handeln von Subunternehmern wie für eigenes Handeln.

9.3 Förderungen (z.B. durch Bund oder Land) sind ausschließlich Angelegenheit des Kunden. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Förderzusagen oder Förderauszahlungen.

§ 10 Nutzungsrechte und Urheberrecht

10.1 Der Anbieter räumt dem Kunden an den entwickelten Lösungen ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, das auf die vertraglich vereinbarte Nutzung im eigenen Geschäftsbetrieb beschränkt ist.

10.2 Alle Urheber- und sonstigen Schutzrechte an der Software (Quell- und Objektcode, Konzepte, Methoden, Dokumentation, Tools) verbleiben beim Anbieter. Eine Weitergabe an Dritte, Unterlizenzierung oder öffentliche Zugänglichmachung ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters untersagt.

10.3 Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen sowie dessen Firmenname, Logo und anonymisierte Projektinformationen in Marketingmaterialien, auf der Website und in Case Studies zu verwenden. Der Kunde kann dieser Nutzung schriftlich widersprechen. Bei explizitem Wunsch nach vollständiger Anonymität wird ein Aufpreis von 20 % auf das vereinbarte Entgelt erhoben.

10.4 Der Anbieter ist berechtigt, die im Rahmen des Projekts entwickelten Konzepte, Methoden und technischen Lösungsansätze (ohne kundenbezogene Inhalte) für andere Projekte weiterzuverwenden.

§ 11 Haftung

11.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz sowie grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten.

11.2 Für einfache (leichte) Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach auf das im jeweiligen Auftrag vereinbarte Projektentgelt begrenzt.

11.3 Jede Haftung für indirekte Schäden, mittelbare Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

11.4 Der Anbieter haftet nicht für:

  • Störungen oder Unterbrechungen von Drittanbieterdiensten (z.B. OpenAI, Supabase, VAPI, Azure).
  • Netzwerk- oder Cloud-Ausfälle sowie Verzögerungen infolge höherer Gewalt.
  • Fehler oder Ungenauigkeiten in KI-generierten Ausgaben. Der Kunde ist verpflichtet, KI-Outputs eigenverantwortlich zu prüfen und auf Richtigkeit zu kontrollieren, bevor er diese weiterverwendet.
  • Schäden, die aus der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden entstehen.
  • Schäden durch eigenmächtige Eingriffe des Kunden oder beauftragter Dritter in die Systeme des Anbieters.

11.5 Weitergehende gesetzliche Haftungsregelungen (z.B. Produkthaftung) bleiben unberührt.

§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

12.1 Beide Parteien verpflichten sich, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) einzuhalten.

12.2 Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

12.3 Der Anbieter trifft technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM), um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten sicherzustellen. Hierzu zählen insbesondere Verschlüsselung, Zugangsschutz, Passwortmanagement und regelmäßige Backups.

12.4 Personenbezogene Daten werden grundsätzlich innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verarbeitet. Soweit einzelne Drittanbieter Daten außerhalb des EWR verarbeiten, stellt der Anbieter sicher, dass ein dem EU-Niveau vergleichbares Schutzniveau besteht (z.B. Standardvertragsklauseln).

12.5 Der Kunde stimmt dem Einsatz von Subdienstleistern zur Datenverarbeitung generell zu. Eine Liste der eingesetzten Subdienstleister wird auf Anfrage bereitgestellt.

12.6 Im Falle einer Datenschutzverletzung informieren beide Parteien einander unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden des Vorfalls, soweit dies gesetzlich geboten ist. Die Haftung des Anbieters für Datenschutzverletzungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Bei Datenschutzverletzungen, die auf fehlerhaften Zugangsdaten, unsicheren Systemen oder Handlungen des Kunden oder seiner Mitarbeiter beruhen, liegt die Haftung ausschließlich beim Kunden.

12.7 Daten werden nach Vertragsende auf ausdrückliche schriftliche Anfrage des Kunden herausgegeben oder gelöscht. Protokolle und Logs werden drei (3) Monate gespeichert, danach gelöscht.

12.8 Auditrechte des Kunden sind nach vorheriger schriftlicher Ankündigung und einvernehmlicher Terminvereinbarung möglich, maximal einmal pro Kalenderjahr.

§ 13 Vertraulichkeit

13.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhaltenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.

13.2 Als vertraulich gelten insbesondere: Quellcode, technische Spezifikationen, Kundenlisten, Preiskalkulationen, Geschäftsstrategien sowie alle als vertraulich gekennzeichneten Unterlagen.

13.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages für einen Zeitraum von drei (3) Jahren fort.

13.4 Ausgenommen sind Informationen, die ohne Verletzung dieses Vertrages allgemein bekannt sind, oder die einer Partei nachweislich bereits vor Vertragsschluss bekannt waren.

§ 14 Force Majeure und Drittanbieter-Ausfälle

14.1 Der Anbieter ist von der Leistungspflicht befreit, soweit und solange die Erfüllung durch außergewöhnliche, unvorhersehbare Ereignisse (höhere Gewalt) verhindert wird. Hierzu zählen insbesondere: Naturkatastrophen, Pandemien, Cyberangriffe auf Infrastruktur Dritter, Ausfälle von Drittanbietern (z.B. OpenAI, Supabase, Azure, VAPI), Netzausfälle und behördliche Anordnungen.

14.2 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, für Ausfälle oder Änderungen von Drittanbietern Schadenersatz zu leisten. Vereinbarte Fristen verlängern sich in diesen Fällen entsprechend der Dauer des Ausfalls.

14.3 Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über eingetretene Force-Majeure-Ereignisse und ihren voraussichtlichen Einfluss auf die Leistungserbringung.

§ 15 Schlussbestimmungen

15.1 Auf den Vertrag zwischen den Parteien findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung, unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts und der UN-Kaufrechtskonvention (CISG).

15.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters in Magersdorf, Österreich, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

15.3 Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB und des jeweiligen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

15.4 Mündliche Nebenabreden und mündliche Änderungswünsche sind ausdrücklich unwirksam und begründen keine Leistungspflicht des Anbieters.

15.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

15.6 Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von dreißig (30) Tagen zu ändern. Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen, gelten die geänderten AGB als akzeptiert.

Unterschrift und Annahme

Mit Unterzeichnung dieses Dokuments bestätigt der Kunde die vollständige Kenntnisnahme und Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sienel & Würzl FlexKap.

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